Durch unser Verfahren der Entschuldigung von Unterrichtsversäumnissen möchten wir sicherstellen, dass unsere Schüler*innen mit Hilfe ihrer Eltern, die Verhaltensweisen erlernen, die in der Arbeitswelt gelten.
Unentschuldigte Schulversäumnisse ("Schuleschwänzen") werden am Ende durch die Bezirksregierung Düsseldorf mit teilweise empfindlichen Sanktionen geahndet:
https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/Schulpflicht.html
Bis zu 1000 € Bußgeld können unter anderem verhängt werden.
In besonderen Fällen können Schüler*innen sogar ohne weitere Ankündigungen der Schule verwiesen werden.
fristgemäß eingereicht wird, gilt das Unterrichtsversäumnis in der Regel als nicht entschuldigt.
Absehbare Unterrichtsversäumnisse, auch im Sinne von Beurlaubungen bei religiösen Festen, sind bei bis zu eintägigen Versäumnissen mit der Klassenleitung schriftlich abzuklären.
Über mehrtägige Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter aufgrund eines rechtzeitig einzureichenden schriftlichen Antrages.