Krankmeldung

  • Zu einer ordentlichen Krankmeldung gehört eine Email an die Klassenleitung; diese Email erfolgt bitte am Tag des Versäumnisses möglichst vor Unterrichtsbeginn.
  • Spätestens am dritten Tag nach dem Unterrichtsversäumnis wird der Schule (der Klassenleitung) eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt. Dazu können Sie gerne das Logbuch benutzen. Aus der Entschuldigung muss sich der Grund des Unterrichtsversäumnisses ergeben. In der Regel wird das Krankheit sein, ein Arztbesuch oder ähnliches.
  • Wenn die Schule über das Versäumnis nicht rechtzeitig per Email informiert wird und/oder die schriftliche Entschuldigung nicht fristgerecht eingereicht wird, gilt das Versäumnis grundsätzlich zunächst als unentschuldigt.

Durch unser Verfahren der Entschuldigung von Unterrichtsversäumnissen möchten wir sicherstellen, dass unsere Schüler*innen mit Hilfe ihrer Eltern, die Verhaltensweisen erlernen, die später in der Arbeitswelt auch von ihnen erwartet werden. 

"Schuleschwänzen"

Unentschuldigte Schulversäumnisse ("Schuleschwänzen") werden am Ende durch die Bezirksregierung Düsseldorf mit teilweise empfindlichen Sanktionen geahndet:

 

https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/Schulpflicht.html

 

In besonderen Fällen können Schüler*innen sogar ohne weitere Ankündigungen der Schule verwiesen werden.

Beurlaubungen

Absehbare Unterrichtsversäumnisse, auch im Sinne von Beurlaubungen bei religiösen Festen, sind bei bis zu eintägigen Versäumnissen mit der Klassenleitung schriftlich abzuklären. 

 

Über mehrtägige Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter aufgrund eines rechtzeitig einzureichenden schriftlichen Antrages.