Antrag auf Schulzeitverlängerung
Dieser Antrag muss gestellt werden, wenn die Schulpflicht innerhalb der Sekundarstufe I nach 10 Schulbesuchsjahren erfüllt ist. Innerhalb der ersten beiden Grundschuljahre darf einmal wiederholt werden, ohne dass dies auf die Erfüllung der Schulpflicht in unserer Schule angerechnet wird. Konkret: Wer als Schüler*in zum Beispiel am Ende der Klasse 9 einmal die erste oder zweite Klasse während der Grundschulzeit wieder holt hat, muss noch keinen Antrag stellen.
schulzeitverlängerung.pdf
Adobe Acrobat Dokument
441.0 KB