Zur Schulgemeinschaft gehören Eltern im Sinne von Erziehungsberechtigten, Lehrer*innen und natürlich die Schüler*innen.
Wir wollen und müssen alle zusammenarbeiten.
Im Schulgesetz ist vorgeschrieben, dass Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen an schulischen Entscheidungsprozessen mitwirken.
Das ist zum Beispiel in den Schulkonferenzen der Fall.
Die Schüler*innen nehmen auf Ebene der Schülervertretung (die sogenannte SV) ihre Mitwirkungsrechte war. Entsprechendes gilt für die Eltern auf Ebene der Klassenpflegschaften bzw. Schulpflegschaften..
Darüber hinaus müssen Eltern und Schüler*innen bei Stellenbesetzungen informiert werden und sind in den Teilkonferenzen im Rahmen von Schulordnungsmaßnahmen vertreten.
Schließlich engagieren sich Eltern auch im Förderverein, um Anschaffungen für die Schule zu realisieren, für die sonst keine Gelder zur Verfügung stünden.