Wahlpflichtkurs Niederländisch

Eine Zweitsprache ist in jedem Fall eine Zusatzqualifikation, welche insbesondere in der Nachbarschaft zu den Niederlanden von Vorteil sein kann. Außerdem ist sie von Nutzen beim Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, da eine zweite Fremdsprache neben Englisch nachgewiesen werden muss (kann in der SEK II nachgeholt werden oder ab der 8. Klasse durch Französisch).

In der Regel gilt:

wer in Deutsch & Englisch Lernschwierigkeiten hat, dem ist von Niederländisch eher abzuraten. Gefordert sind u.a.:

diszipliniertes Lernen (Vokabeln und Grammatik), aktives Kommunizieren (Sprechen) in unterschiedlichen Handlungssituationen sowie richtiges Schreiben und richtige Anwendung der grammatischen Regeln - vor allen Dingen im Rahmen der Kursarbeiten.