Die Berufsorientierung ist ein wesentlicher Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit an der Sekundarschule an der Dorenburg und ist somit ein wichtiger Eckpfeiler unseres Schulprofils. Unsere Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich kontinuierlich und fächerübergreifend (Gesellschaftslehre, Deutsch, Informatik, Arbeitslehre Technik und Hauswirtschaft) mit der Thematik Berufswahl. Für alle Jahrgänge besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Girls`/Boys` Day und Betriebserkundungen im Rahmen des Unterrichtes. An unserer Schule findet Berufsorientierung ab Klasse 8 statt. Wir arbeiten hierbei mit dem Berufsvorbereitungsprogramm „Kein Anschluss ohne Abschluss“ kurz: KAoA. Dieses vom Land NRW konzipierte Programm ist für alle Schulformen verbindlich.
Wir entwickeln vielfältige Konzepte zum Übergang in Beruf oder in die Sekundarstufe II.
So gestalten wir die Berufsorientierung als mehrjährigen, kontinuierlichen, fächerübergreifenden und stufenförmigen Prozess und begleiten die Schülerinnen und Schüler individuell, um einen gelungenden Übergang in das Berufsleben zu ermöglichen.
Dieser wird sowohl von schulinternem (z.B. Lehr- und Berufseinstiegskräfte) als auch schulexternem Personal (z.B. Berufsberatung) begleitet und ist insbesondere auf eine Anschlussorientierung ausgelegt. Zentrales Ziel der Berufsorientierung ist in diesem Zusammenhang die Förderung der fachlichen, methodischen, persönlichen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Wir arbeiten also auf Anschlüsse und auf Abschlüsse hin (KAoA).
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Konzepten zur Inklusion, zum individualisierten Lernen und zur Integration von Migranten machen wir uns auf den Weg der Weiterentwicklung des bestehenden Konzeptes zur Berufsorientierung. Wir intensivieren momentan die Kontakte zu unseren Partnerschulen und Kooperationspartnern, auch um berufsorientierende und -vorbereitende Angebote auszubauen. Somit können wir dem unterschiedlichen Bedarf unserer Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Die Grundlage für die nachfolgenden Abbildungen sind einzig die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I - APO S I in ihrer jeweils gültigen Fassung. Etwaige Missinterpretationen oder Fehler begründen keinerlei Ansprüche auf einen Abschluss.
Wir bitten darum, die Beratung bei Zweifeln über die Prognose zu nutzen.
Zu beachten ist in der Jahrgangsstufe 10 keine Nachprüfungen in den Fächern der Zentralen Prüfung möglich sind.
Bei der Note ungenügend kann keine Nachprüfung erfolgen.
Nachprüfungen sind schließlich auch nicht in einem Fach möglich, um damit in einem anderen Fach einen Ausgleich herbeizuführen.