Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die letzten beiden Jahren haben uns alle bereits sehr gefordert. Häufig mussten wir alle uns auf ständig neue und schwierige Situationen der Corona-Pandemie einstellen. „Corona“ war für uns alle das bestimmende Thema. Mit dem von Präsident Putin befohlenen Überfall der russischen Armee auf die Ukraine hat sich die Situation grundlegend geändert. Zwar leben wir immer noch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie, aber nun kommen weitere existenzielle Ängste hinzu. Die Gewissheit, dass wir in Europa in Sicherheit leben, ist dahin. Zum ersten Mal seit dem zweiten Weltkrieg gibt es einen Angriffskrieg in Europa: Russland hat seinen Nachbarn, die Ukraine, überfallen. Gewissheiten über Krieg und Frieden, die wir alle in Deutschland und Europa über Jahrzehnte hatten, sind von Präsident Putin zunichte gemacht worden. Täglich können wir die Bilder aus dem Kriegsgeschehen sehen und sie werden jeden Tag schrecklicher.
Wir können, sollen und werden nicht wegsehen! Umso wichtiger ist es, den Krieg in der Ukraine in den Familien und der Schule zu thematisieren, damit unsere Schülerinnen und Schüler eine Möglichkeit haben, ihre Sorgen und Ängste zu besprechen und entstehende Fragen altersangemessen beantwortet zu bekommen, soweit uns dies möglich ist. Denn eines ist klar: Nicht „die Russen“ haben diesen Krieg begonnen und erst recht nicht die Mitglieder unserer Schulgemeinschaft, die russische Wurzeln haben, sondern alleine die russische Machtelite um Präsident Putin. Keine noch so stark empfundene Bedrohung durch die NATO oder krude historische Thesen können diesen Überfall rechtfertigen. Zu leiden haben darunter vor allem die ukrainische Bevölkerung und die Familien der Gefallenen ukrainischen Soldaten und Freiwilligen, aber auch in russischen Familien wird um gefallene Angehörige getrauert. Ihnen allen sollten unsere Gedanken und unser Mitgefühl gelten.
Unser vordringlichstes Ziel als Schulgemeinschaft der „Schule an der Dorenburg“ ist es, dass weiterhin alle Schülerinnen und Schüler in Frieden, Freiheit und Sicherheit lernen und leben können. Dafür wollen wir uns alle, trotz oder gerade wegen Corona und Putin, mit voller Kraft und Motivation einsetzen.
Mit den besten Wünschen und in der Hoffnung auf ein baldiges Ende des Krieges
Christian Rütten
(Schulleiter)
Die Maskenpflicht an den Schulen endet zum 02.04.22. Darüber hinaus gibt es nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr.
Weitere Informationen bekommen Sie über das NRW-Schulministerium .
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.
hier gibt es ausführliche Informationen vom NRW-Schulministerium
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
Ab dem 02.12.21 gilt an den NRW-Schulen wieder die allgemeine Maskenpflicht, bedeutet auch am Sitzplatz. Die wichtigsten Regelungen in Kürze:
Weitere Informationen stehen auch auf der Seite des NRW-Schulministeriums
die Landesregierung hat die Schulen am heutigen Tag über die neuen Coronaregelungen ab dem 2.11.21 informiert. Die für Sie interessanten Auszüge aus der Schulmail lauten:
"Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich."
Konkret bedeutet dies:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist: Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Ich möchte Sie trotzdem darum bitten, bei Ihren Kindern für das freiwillige Tragen der Masken auch am Sitzplatz zu werben. Sie stellt neben der Impfung und Testung einen wirksamen Schutz für alle Beteiligten dar.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Rütten (Schulleiter)